Ihr Anwalt für Pferderecht informiert zum Thema: Fristlose Kündigung des Pferdeeinstellvertrages wegen nicht erbrachter vertraglicher Vereinbarungen

Das AG Eschweiler hat am 19. Januar 2021 entschieden, dass eine nicht erbrachte vertragliche Vereinbarung eine fristlose Kündigung des Pferdeeinstellvertrages nicht begründet.

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