Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Umfang der Beratungs- und Aufklärungspflichten vor der Narkose hinsichtlich des Risikos in der Aufwachbox

Über das Risiko, dass ein narkotisiertes Pferd in der Aufwachbox stürzen und sich hierdurch erheblich verletzen kann, hat der Tierarzt ohne konkreten Anlass nicht aufzuklären, so das OLG Dresden am 15.01.2019

Das Gericht führte in seinem Urteil weiter aus,

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