Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Keine Deckung durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung bei Beschädigung einer gemieteten Pferdestallbox durch übermäßige Beanspruchung

Wer ein eingestelltes Pferd über ein Jahr lang in einer gemieteten Pferdebox belässt, obwohl es ständig wegen des in der benachbarten Box stehenden Pferdes gegen die Trennmauer zwischen beiden Boxen tritt und letztere dann reparaturbedürftig beschädigt wird, setzt die gemietete Box einer übermäßigen Beanspruchung aus. Der Schaden ist dann nicht von der Tierhaftpflichtversicherung gedeckt, so das AG Kassel am 31.01.2019 (Az: 435 C 3646-18)