Begibt sich der Reiter seines Pferdes, welches von ihm im Absattelbereich versorgt wird, aus einem zunächst geschützten Bereich in die Schlagdistanz eines weiteren dort in Begleitung seines Reiters stehenden Pferdes und tritt dieses sodann nach hinten mit für den Geschädigten tödlichen Folgen aus, so rechtfertigt die Unterschreitung des jedem Reiter bekannten und einzuhaltenden Sicherheitsabstandes die Begründung eines mit 50% zu bewertenden Mitverschuldens, so das OLG Hamm am 16.11.2018
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Seitenabstand eines vorbeifahrenden Fahrzeugs an Pferd und Reiter.
Das OLG Celle entschied am 10.04.2018
dass sowohl beim Passieren als auch beim Begegnen eines Reiters ein Fahrzeug – abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls – einen Seitenabstand von wenigstens 1,50 m bis etwa 2,00 m einhalten sollte.
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftung und Beweislast bei der Verletzung eines Pensionspferdes
OLG Celle vom 08.01.2024
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Pony nach einer dreimonatigen Abwesenheit bei der (Re-) Integration in die Gruppe Verletzungen „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftung und Beweislast bei der Verletzung eines Pensionspferdes“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftung im Rahmen eines Reitbeteiligungsvertrags
LG Saarbrücken 11.04.2024
Im vorliegenden Fall war eine erfahrene Reiterin mit einem Pferd, für das sie eine Reitbeteiligung hatte, auf einem Ausritt im Wald verunglückt. Das Pferd hatte aus nicht „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftung im Rahmen eines Reitbeteiligungsvertrags“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Verschweigen einer zurückliegenden Operation
OLG Köln 23.08.2017
Hat der Verkäufer eines Pferdes verschwiegen, dass das Tier im Bereich der Beugesehne eines Vorderbeins eine Operation hatte, kann der Käufer die „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Verschweigen einer zurückliegenden Operation“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zur Frage: Ist ein Sommerekzem ein Sachmangel?
Pressemitteilung 7/24 vom 28.06.2024
Landgericht München I Pressestelle in Zivilsachen
Sommerekzem oder „Ein Pony, das keiner haben wollte“
Die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I hat die Klage der Käuferin einer Ponystute auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Erstattung der Unterstellungskostengegen die Verkäuferin abgewiesen (Az.: 2 O 8062/22). Das Oberlandesgericht München hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt.
Im Mai 2021 hatte die spätere Erwerberin des 11 Jahre alten Ponys dieses „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zur Frage: Ist ein Sommerekzem ein Sachmangel?“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftung des Pensionsstallbetreibers für den Tod eines Pensionspferdes
LG Ravensburg 01.10 2023
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin ihren Jährlingshengste zur Aufzucht und Versorgung in den vom Beklagten betriebenen Pferdepensionsstall „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftung des Pensionsstallbetreibers für den Tod eines Pensionspferdes“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftung des Halters eines Pkw wegen Verletzungen des Führers eines durch den Pkw aufgeschreckten Pferdes
OLG Celle 20.01.2016
Im vorliegenden Fall war ein PKW auf einem nur für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Weg ca. 10-15 Meter vor einem von einem Menschen geführten Pferd „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftung des Halters eines Pkw wegen Verletzungen des Führers eines durch den Pkw aufgeschreckten Pferdes“ weiterlesen
Ihr Anwalt für Pferderecht informiert zur Frage, wann es sich bei einer vom Verkäufer in Auftrag gegebene Ankaufsuntersuchung um einen Vertrag zu Gunsten Dritter handelt.
Das Landgericht Gießen urteilte am 23.07.2015 (Az: 5 O 400-13),
dass die Drittbezogenheit eines Vertrages zur Untersuchung des Gesundheitszustandes eines Pferdes durch einen Tierarzt nicht schon „Ihr Anwalt für Pferderecht informiert zur Frage, wann es sich bei einer vom Verkäufer in Auftrag gegebene Ankaufsuntersuchung um einen Vertrag zu Gunsten Dritter handelt.“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Verkehrssicherungspflichten eines Jagdveranstalters
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise – vorliegend der Jagdveranstalter und -leiter – für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die den Umständen nach zumutbar sind, so das LG Hannover am 28.11.2018
Im vorliegenden Fall gerieten Pferde durch die Schussgeräusche der Treibjagd in Panik, preschten über die Weide und gingen durch den Zaun. Dabei verletzte sich ein Pferd an der unter Strom stehenden Litze des Zaunes am linken Vorderlauf. Der Pferdehalter dieses Pferdes verklagte den Veranstalter der Treibjagd.
Das Gericht führte dazu weiter aus,
dass
durch Schüsse hervorgerufene Geräusche nur eine Verkehrssicherungspflicht begründen könnten, wenn ein Schuss in unmittelbarer Nähe eines Beteiligten oder eines betroffenen Tieres abgegeben würde. An einer unmittelbaren Nähe mangele es bei einer Entfernung zwischen weidenden Tieren und der Jagdausübung von mindestens 240 Metern.
Zwar könnten die durch Schüsse hervorgerufenen Geräusche grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht begründen. Dies würde jedoch nur für die Fälle angenommen, in denen ein Schuss in unmittelbarer Nähe des Beteiligten oder des betroffenen Tieres abgegeben würde.
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftung bei einem Proberitt im Rahmen der Kaufvertragsanbahnung
LG Ravensburg 05.09.2023
Im vorliegenden Fall hatte sich die Klägerin, die seit dem 4. Lebensjahr reitet, auf der Suche nach einem Pferd bei „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftung bei einem Proberitt im Rahmen der Kaufvertragsanbahnung“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: 1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht 2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns
1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht 2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns
OLG Frankfurt am Main vom 25.01.2018
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin (Pferdehalterin) drei Pferde in die Pension der Beklagten gegeben. Für eines der Pferde vereinbarten die Parteien, dass „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: 1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht 2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden
Heute zum Thema: Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden
Anwendung von § 24 UstG bei der Veredelung von Reitpferden
(FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 16.11.2022 – Revision eingelegt beim BFH)
Entsprechend § 24 UStG dürfen pauschalierende Landwirte die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer einnehmen. Sie müssen diese nicht an das Finanzamt abführen, sondern dürfen diese behalten. Im Gegenzug müssen diese Betriebe die Umsatzsteuer selbst tragen, die sie beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen.
Im vorliegendem Fall betrieb der Kläger eine „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd?
Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 30.08.2023
Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd?
Ist ein altes Rennpferd „mangelhaft“? Kann man von einem Kaufvertrag über ein solches Pferd zurücktreten? Es kommt, wie immer in der Juristerei, auf den Einzelfall an. Über einen solchen hat jetzt der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden:
Eine Frau aus dem Ammerland hatte in der Nähe von Leer das Pferd „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd?“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Aufklärungspflicht des Vermittlers
Aufklärungspflicht des Vermittlers
OLG Hamm vom 12.04.2021
Im vorliegenden Fall vermittelte die Betreiberin einer Verkaufsplattform für Pferde ein „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Aufklärungspflicht des Vermittlers“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Keine Tierhalterhaftung bei überwiegendem Selbstverschulden des Geschädigten
Hanseatisches OLG Bremen vom 18.4.2012
Im vorliegenden Fall hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen darüber zu entscheiden, ob eine Tierhalterin für den Sturz einer 17-Jährigen von ihrem Pferd einzustehen hat, an dem die 17-Jährige „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Keine Tierhalterhaftung bei überwiegendem Selbstverschulden des Geschädigten“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftung bei einem verletzten Pferd in der Gruppenhaltung
AG Helmstedt Urteil vom 1.10.2013.
Im vorliegenden Fall lag eine Weidegemeinschaft von drei Pferden mit entsprechend drei Tierhaltern „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftung bei einem verletzten Pferd in der Gruppenhaltung“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Affektionsinteresse, auch geringwertige Pferde können Behandlungen wert sein
Oberlandesgericht Celle vom 15.02.2023.
Im vorliegenden Fall war ein Hund in eine Pferdekoppel, auf der sich zwei Pferde befanden, eingedrungen und hatte „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Affektionsinteresse, auch geringwertige Pferde können Behandlungen wert sein “ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Verletzung des Ersthelfers durch ein in Not geratenes Pferd
LG Darmstadt 24.7.2012
Verletzung des Ersthelfers durch ein in Not geratenes Pferd
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Pferd im Pensionsstall unter der unteren Stange des Paddocks festgelegt und „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Verletzung des Ersthelfers durch ein in Not geratenes Pferd“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Unpassender nach Maß gefertigter Sattel
AG Kaiserslautern 29.03.2011
„Unpassender nach Maß gefertigter Sattel“
Im vorliegenden Fall kaufte die Klägerin von der beklagten Inhaberin eines Reitsporthandels einen Maßsattel, angefertigt speziell für das Pferd der Klägerin. In den darauffolgenden Wochen wies das Pferd jedoch Schwellungen in der Sattellage auf. Nachdem daraufhin seitens der Beklagten eine Nachbesserung vorgenommen wurde, zeigten sich jedoch erneut Schwellungen in der Sattellage nach dem Reiten. Dies wurde nach einem Reiteinsatz auf einem Turnier von dem dortigen Wettkampftierarzt attestiert. Nachdem Abschwellen der Sattellage gab die Klägerin ihr Pferd zur Untersuchung in eine Pferdeklinik. Die Klinik diagnostizierte einen verspannten Rücken und eine unregelmäßige Polsterung des Sattels. Sodann nahm die Beklagte eine zweite Nachbesserung vor, jedoch wiederum ohne Erfolg. Eine weitere Nachbesserung lehnte die Klägerin ab und ließ in der Folge von einem Sattlermeister eine Satteldruckmessung durchführen. Das Ergebnis ergab, dass der Sattel massive Druckpunkte beidseits in der Sattellage hervorruft.
Daraufhin verklagte die Käuferin die Verkäuferin auf Rücktritt und Schadensersatz aus dem geschlossenen Werklieferungsvertrag über einen Maßsattel
Die Beklagte trug dagegen vor, dass das Pferd zuvor schon mit einem anderen Sattel Satteldruckprobleme gehabt und weiße Stellen in der Sattellege gezeigt hätte. Des Weiteren sei eine Nachbesserung ihrerseits gar nicht erfolgt, da immer nach der Einreitphase nachgepolstert werden würde und dies Nachpolstern keine Nachbesserung darstelle. Auch könnten die tierärztlich festgestellten Verspannungen auf eine Vorschädigung und/oder auf den Turniereinsatz zurückzuführen sein.
Das Gericht gab der Klägerin Recht und sah es nach Hinzuziehung eines Sachverständigen für das Sattlerhandwerk als erwiesen an, dass der gelieferte Maßsattel den Anforderungen an einen Maßsattel nicht genüge und somit mangelhaft sei. So führte der Sachverständige laut Gericht nachvollziehbar und glaubhaft aus, dass bei dem Maßsattel für das besagte Pferd der Schwerpunkt zu weit nach hinten versetzt, die Polsterung zu rund und die Sattelkammer zu eng sei. Auch sah das Gericht das zweimalige Nachpostern des Sattels als Nachbesserungsversuche an und nicht als obligatorisches Nachpolstern nach dem Einreiten.
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Unfall bei einer Schauveranstaltung eines Reit- und Fahrvereins; Haftung des Vorstandsmitglieds
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 9.11.2022
Im vorliegenden Fall war es zu einem Kutschenunfall während einer Schauveranstaltung gekommen. Für die Veranstaltung war ein Schaubild geplant, bei dem gleichzeitig vier Kutschen „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Unfall bei einer Schauveranstaltung eines Reit- und Fahrvereins; Haftung des Vorstandsmitglieds“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht und Gutachter für Pferde informieren zum Thema: Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd
Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd
Berufungsinstanz OLG Brandenburg 17.11.2021
Vorinstanz LG Potsdam 21. 04.2021
Im vorliegenden Fall war eine Reitschülerin (Klägerin) in Ihrer zweiten Reitstunde vom Pferd gestürzt. Zu dem Unfall kam es, da sich das Pferd, welches nicht durch Führstrick oder Longe Kontakt zum Reitlehrer hatte, auf Grund von Laubrascheln erschrak und unkontrolliert Sprünge machte.
Die Reitschülerin nahm daraufhin „Ihre Anwälte für Pferderecht und Gutachter für Pferde informieren zum Thema: Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd“ weiterlesen
Pressemitteilung des LG Koblenz vom 8.11.2022 zum Thema Tierhalterhaftung
Pressemitteilung des LG Koblenz: Urteil vom 14.10.2022, Az. 9 O 140/21 (nicht rechtskräftig)
Pferd schubst Radlerin
Muss eine Pferdehalterin einer Radfahrerin ein Schmerzensgeld zahlen, wenn diese von dem Tier
vom Rad geschubst wird und sich dabei verletzt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu
entscheiden.
Der Sachverhalt „Pressemitteilung des LG Koblenz vom 8.11.2022 zum Thema Tierhalterhaftung“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema Tierhalterhaftung: Wer haftet, wenn der Reitschüler das Reitschulpferd in Abwesenheit des Reitlehrers besteigt und dabei verunglückt?
OLG Hamm 12.04.2022
(Beschluss)
Verfahrensgang vorher: LG Bielefeld, Urteil vom 06.08.2021
„Das Gericht hatte in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 06.08.2021 verkündete Urteil des LG Bielefeld durch Beschluss zurückzuweisen. Die Berufung wurde daraufhin zurückgenommen“
Im vorliegenden Fall wollte die Klägerin (eine erfahrene Reiterin) schon bevor die Beklagte (die Reitlehrerin der Klägerin und Besitzerin des besagten Pferdes und weiterer Pferde) zugegen war auf das Pferd „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema Tierhalterhaftung: Wer haftet, wenn der Reitschüler das Reitschulpferd in Abwesenheit des Reitlehrers besteigt und dabei verunglückt?“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Hat der Käufer eines Pferdes Anspruch auf Einsicht in die zeitlich vor dem Kauf fallenden tierärztlichen Behandlungsunterlagen?
LG Münster vom 19.08.2022
Im vorliegenden Fall begehrte die Käuferin eines Pferdes nach dem Kauf vom Tierarzt, bei dem sich das Pferd vor dem Kauf in Behandlung befand, Einsicht in die Behandlungsunterlagen und Röntgenaufnahmen aus der Zeit vor dem Erwerb des Pferdes.
Sie berief sich hierbei auf „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Hat der Käufer eines Pferdes Anspruch auf Einsicht in die zeitlich vor dem Kauf fallenden tierärztlichen Behandlungsunterlagen?“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftungsfrage bei Sturz eines vierjährigen Kindes von einem geführten Pferd
LG Meiningen 19.08.2022
Im vorliegenden Fall war der vierjährige Geschädigte von einer im Eigentum des beklagten Pferdehalters stehenden elf Jahre alten Pinto-Stute abgeworfen worden, wobei er durch einen Tritt des Pferdes schwer verletzt wurde
Zuvor hatten die Mutter und „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftungsfrage bei Sturz eines vierjährigen Kindes von einem geführten Pferd“ weiterlesen
Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Anforderungen an die Erlaubnis für das Anbieten von Ponyreiten.
Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Anbieten von Ponyreiten gegen Entgelt im Rahmen von Kindergeburtstagen und anderen Veranstaltungen erfüllt die Voraussetzungen dieses erlaubnispflichtigen Tatbestandes, so das VG Arnsberg (Az: 8 K 8265-17).
Das Gericht führte dazu weiter aus,
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Zur physiologische Normabweichungen als Sachmangel (hier: zu flacher Hufwinkel)
Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier: zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs (hier Auktion) aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet,
urteilte das OLG Hamm am 28.01.2019 ,
dass auch dann noch nicht die Annahme eines Sachmangels vorliegt, wenn damit das Risiko einer späteren Entwicklung klinischer Symptome verbunden ist.
Von einem Sachmangel sei vielmehr erst dann auszugehen, wenn dieses Risiko deutlich über die für ein Lebewesen typischen Entwicklungsunsicherheiten hinausgeht, so das Gericht.
Das Gericht führte in seinem Urteil weiter aus,
dass
die röntgenologischen Veränderungen in Form eines zu kleinen hinteren Hufwinkels und geringfügiger Sklerosierungen, die der senatsbekannt sehr sorgfältige und versierte Sachverständige bei dem Tier festgestellt hätte, begründeten isoliert betrachtet, also ohne zugleich klinische Erscheinungen, nicht einmal dann einen Sachmangel im genannten Sinne, wenn sie schon während der Auktion vorgelegen hätten. Denn sofern die Parteien keine anderslautende Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB getroffen hätten, könne der Käufer eines mit individuellen Anlagen ausgestatteten Tieres auch auf hohem Preisniveau nicht erwarten, dass es dem physiologischen oder biologischen Ideal entspräche. Ebenso wenig würde die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eines Reitpferdes dadurch beeinträchtigt, dass aufgrund physiologischer Normabweichungen ein gewisses Risiko für die Entwicklung klinischer Symptome bestehe. Eine andere Bewertung sei erst dann geboten, wenn eine alsbaldige Erkrankung bereits beim Gefahrübergang sehr wahrscheinlich wäre und das Risiko einer Einbuße der Verwendungsmöglichkeit als Reitpferd deutlich über die für ein Lebewesen typischen Entwicklungsunsicherheiten hinausginge.
Zusätzliche Info:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Tierschutzrechtliche Anforderungen der Amtsveterinäre an eine regelmäßige Hufpflege
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 20.04.2022 Az.: 23 ZB 19.2286
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte im vorliegendem Fall, dass die Wegnahme des streitgegenständlichen Pferdes auf der Rechtsgrundlage des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG rechtmäßig erfolgt sei, da das Pferd nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes mangels „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Tierschutzrechtliche Anforderungen der Amtsveterinäre an eine regelmäßige Hufpflege“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Abgrenzung der Unternehmereigenschaft von der Verbrauchereigenschaft bei einem Reitstallbesitzer
Das OLG Hamm urteilte am 28.01.2019 zur Abgrenzung der Unternehmereigenschaft von der Verbrauchereigenschaft bei einem Reitstallbesitzer
wie folgt:
Eine Unternehmereigenschaft ist bei Betrieb eines Reitstalls als „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Abgrenzung der Unternehmereigenschaft von der Verbrauchereigenschaft bei einem Reitstallbesitzer“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Zustimmung eines Pferdeeigentümers zu einer künftig notwendig werdenden Kolikoperation.
Eine Erklärung des Eigentümers eines Pferdes, durch die er bereits in einem Zeitpunkt, in dem noch eine konservative Kolikbehandlung möglich und vorgesehen ist, einer künftig notwendig werdenden Operation zustimmt und sie beauftragt, verstößt nicht gegen § 307 Abs. 2 BGB. Eine Inhaltskontrolle scheidet aus, weil die Erklärung bestimmt, welche Hauptleistung in welchem Fall zu erbringen ist, so das OLG Köln am 05.09.2018 (Az: 5 U 26-18).
Weiter führte das Gericht aus, dass die Vorschrift des § 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB, die für die Humanmedizin eine mündliche Aufklärung vorschreibt, bei der Behandlung von Tieren weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar sei, da es nicht um die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts ginge und der Tierarzt nur eine Aufklärung im Großen und Ganzen und braucht kein medizinisches Wissen zu vermitteln schulde.
Zur Info:
- AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
- § 307 BGB ist die zentrale Vorschrift der Inhaltskontrolle von AGB´s. Hier wird bestimmt, dass Klauseln in AGB unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessenen Benachteiligung ist gem. § 307 II BGB im Zweifel dann anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder wenn wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird.
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Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Schadensersatz neben Minderung.
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin vom Beklagten eine Stute als Hobbyreitpferd erworben, deren Abstammung laut Verkäufer „Alt Oldenburger“ sein sollte. Wie sich nach dem Verkauf dann herausstellte, handelte es sich nicht um eine „Alt-Oldenburger““ Stute, sondern um ein gewöhnliches polnisches Warmblut, das sich überdies auch noch als tragend herausstellte und schon vor Gefahrübergang den Mangel „Kissing-Spines“ laut Gutachter aufwies. Nach erfolgloser Nacherfüllungsaufforderung verklagte die Käuferin den Verkäufer auf Minderung und Schadensersatz. Das Landgericht gab der Klägerin insoweit Recht, dass Ihr der Minderungsanspruch zustehe. Jedoch verneinte das Landgericht den Anspruch auf Schadensersatz der geltend gemachten Positionen (Haltungskosten, Futter, Einstreu, Tierarzt, Hufschmied, Zuchtverband, Beritt, Unterhalt, Transport, Inseratskosten). Das Landgericht argumentierte, dass es unklar sei, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Käufer gleichzeitig Minderung und den sogenannten kleinen Schadensersatz geltend machen könne. Der BGH hätte hierzu bislang keine Rechtsgrundsätze aufgestellt, sondern die Entscheidung im Wesentlichen offen gelassen; lediglich hätte der BGH ein Nebeneinander von Minderung und Schadensersatz im Hinblick auf Schäden, die bereits durch den Minderungsanspruch abgedeckt seien, klar verneint.
Der Meinung konnte das Oberlandesgericht im Berufungsverfahren nicht folgen. Ein Schadensersatz sei neben der Minderung nicht ausgeschlossen, so das Oberlandesgericht, da Minderung und Schadensersatz sich nur hinsichtlich derselben Vermögenseinbuße ausschlössen. Soweit die Käuferin im vorliegenden Fall zusätzlich zum mangelbedingten Minderwert des Pferdes einen Schaden erlitten hätte, könne sie dafür Ersatz beanspruchen Danach könne sie den Ersatz all derjenigen Aufwendungen beanspruchen, die sie im Vertrauen auf den Erhalt der Leistungen gemacht hätte und billigerweise machen durfte, sowie die die zur Feststellung der Geeignetheit der Stute als Hobbyreitpferd entstanden seien. Ferner könne die Verkäuferin die Aufwendungen ersetzt bekommen, die ihr mit dem Weiterverkauf der mangelbehafteten Stute entstanden seien.
OLG Frankfurt vom 3.04.2018
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Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema Beschaffenheitsvereinbarung: Als braves Amateurpferd verkauftes Pferd stellt sich nach Gefahrübergang als „Steiger“ heraus.
Im vorliegendem Fall hatte das LG Heilbronn darüber zu urteilen, ob ein Rücktrittsrecht für den Fall besteht, wenn sich das gekaufte Pferd nach Übergabe als Steiger herausstellt.
Im vorliegenden Fall erwarb die Klägerin das streitgegenständliche Pferd mit der Vereinbarung, dass es sich um ein braves Amateurpferd handele. In den ersten paar Wochen nach Erwerb zeigten sich keine Probleme und die Klägerin startete mit dem Pferd auf einem Anfängerturnier. Nachdem sie im weiteren Verlauf mit dem Pferd nicht mehr zurechtkam, erklärte sie, „dass sie das Pferd so nicht wolle“ und den Kaufpreis zurückverlange gegen Rückgabe des Pferdes.
Der zum Verfahren hinzugezogene Sachverständige sah bei dem streitgegenständlichen Pferd eine Dominanzproblematik, da das Pferd Hilfestellungen des Reiters nicht mehr annehme und sich durch das Hochsteigen auf die Hinterbeine entziehen wolle. Es handele sich hier, so der Sachverständige, um einen sogenannten „Steiger“. Dazu führte der Sachverständige weiter aus, dass widersetzliches Verhalten wie Steigen, Buckeln oder Durchgehen bei Pferden angeboren sei. Grundsätzlich könne ein solches Verhalten zwar auch anerzogen werden, aber jedenfalls werde in der Literatur ein solches Verhalten als Problemverhalten definiert. Ein Amateurpferd zeichne dagegen aus, dass ein solches Problemverhalten nicht auftrete. Das streitgegenständliche Pferd sei jedoch mehrfach und hartnäckig gestiegen, was bei einem Amateurpferd nie sein dürfe, so der Sachverständige. Das gezeigte Problemverhalten des streitgegenständlichen Pferdes sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Charakter angelegt und damit angeboren.
Das Gericht folgte dem Sachverständigen in seinen Ausführungen und gelangte zu der Überzeugung, dass die charakterbedingten Mängel bereits bei der Übergabe des Pferdes vorlagen. Jedenfalls sei der Beklagte für die Widerlegung der Vermutung nach § 476 BGB a.F. beweisfällig geblieben.
Weiter führte das Gericht aus, dass der hier vorliegende Mangel nach den Ausführungen des Sachverständigen im Charakter des Pferdes begründet und damit angeboren und nicht heilbar sei. Somit läge ein anfänglicher unbehebbarer Mangel vor, bei dem der Beklagte von seiner Nacherfüllungspflicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB frei sei. Die Klägerin könne daher, ohne zuvor eine Frist zur Nacherfüllung setzen zu müssen, vom Kaufvertrag entsprechend § 326 Abs. 5 BGB zurücktreten. Neben der Pflicht, den Kaufpreis (48.000 Euro) Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des streitgegenständlichen Pferdes zu zahlen, sei der Beklagte weiter verpflichtet, der Klägerin die notwendigen Verwendungen im Sinne von § 347 Abs. 2 BGB insbesondere die Kosten für die artgerechte Unterbringung in einem Stall, d.h. Boxenmatratze, Futter, Pflege, artgerechte Bewegung, Hufschmied, Wurmkur, Tierarzt, Tierhalterhaftpflichtversicherung zu erstatten, so das Gericht.
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Pressemitteilung vom 29.12.2021 des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Kaufpreis für den Hengst Kaiser Milton muss gezahlt werden
Der Käufer, der den im Oktober 2017 als Körsieger prämierten Hengst Kaiser Milton auf einer Auktion gekauft hat, muss den Kaufpreis für das Pferd bezahlen. Das hat der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts gestern entschieden.
Zum Sachverhalt: Im Oktober 2017 veranstaltete der Trakehner Zuchtverband e. V. eine Körung, bei der damals 2 1/2-jährige und kürzlich verstorbene Hengst Kaiser Milton als Sieger hervorging. Bei einer sich anschließenden Auktion auf dem Trakehner Hengstmarkt in Neumünster bot die Klägerin, die Trakehner-Pferde vermarktet, den Hengst in Kommission für den Eigentümer an. Der Beklagte, der sich auf die Zucht von Trakehner Pferden spezialisiert hat, erhielt den Zuschlag für 320.000 €; der Rechnungsbetrag belief sich einschließlich Mehrwertsteuer und Nebenkosten auf gut 380.000 €. Die Übergabe des Pferdes an den Beklagten erfolgte direkt nach der Auktion. In der Folgezeit reklamierte der Beklagte angebliche Mängel des Pferdes gegenüber der Klägerin und trat vom Kaufvertrag zurück. Die Klägerin verlangt nun die Zahlung des Betrages von gut 380.000 €. Das Landgericht Kiel hat der Klage stattgegeben und den Beklagten zur Zahlung verurteilt, weil der Beklagte der Klägerin keine Frist zur Lieferung eines Ersatzpferdes gesetzt hatte. Die Berufung des Beklagten hatte im Ergebnis keinen Erfolg. Der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Geldbetrages bestätigt.
Aus den Gründen: Der Beklagte ist verpflichtet, den Kaufpreis in Höhe von gut 380.000 € an die Klägerin zu zahlen. Er ist nicht wirksam von dem Kaufvertrag zurückgetreten. Der Rücktritt scheitert allerdings nicht – wie das Landgericht angenommen hat – an einer fehlenden Aufforderung des Beklagten zur Lieferung eines mangelfreien Pferdes. Zwar kann ein Rücktrittsrecht nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches grundsätzlich erst dann geltend gemacht werden, wenn dem Verkäufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Nachbesserung (Mängelbeseitigung) oder Nachlieferung gesetzt wurde. Die hier maßgeblichen Auktionsbedingungen bestimmen aber für den vorliegenden Kauf etwas Anderes. Nach diesen Bedingungen steht dem Käufer kein Anspruch auf Nachlieferung eines Ersatzpferdes zu. Abgesehen davon hätte der Körungssieger nicht durch ein gleichwertiges Ersatzpferd ausgetauscht werden können.
Der Rücktritt scheitert jedoch daran, dass der Beklagte keinen Mangel nachweisen konnte, der ihn zum Rücktritt berechtigt hätte. Im Zeitpunkt der Übergabe lahmte das Pferd nicht. Es wies zwar eine Fehlbildung am linken Vorderhuf auf, aus der sich möglicherweise eine Lahmheit entwickelt hat. Diese Fehlbildung war zum Zeitpunkt der Auktion aufgrund einer vorangegangenen röntgenologischen Untersuchung aber bekannt. Die Fehlbildung gehörte deshalb mit allen daraus folgenden Risiken zur vereinbarten Beschaffenheit des Pferdes. Aus der Zulassung zur Körung konnte der Beklagte nicht mit Sicherheit schließen, dass Kaiser Milton unter keinem zur Zucht unerwünschten Mangel – wie etwa einer Lahmheit – leidet. Er wusste, dass das Pferd vor der Körung nur in eingeschränktem Umfang gesundheitlich untersucht worden war. Die erfolgreiche Teilnahme an der Körung verschaffte dem Beklagten daher keine letzte Gewissheit über den gesundheitlichen Zustand des Pferdes. Ähnliches gilt für den von dem Beklagten weiter behaupteten Mangel eines Fesselträgerschadens am linken Vorderbein. Der Fesselträgerschaden war bei der Körung zwar nicht bekannt, es war aber bekannt, dass die Untersuchung vor der Körung die Prüfung eines solchen Schadens nicht umfasste. Die Zulassung zur Körung ließ also nicht darauf schließen, dass ein solcher Schaden nicht bestand. Vielmehr galt nach den Auktionsbedingungen insoweit ein „ungewisser Zustand“ als vereinbart.
Der bei Kaiser Milton festgestellte Herzbefund stellt ebenfalls keinen Mangel dar, der den Beklagten zum Rücktritt berechtigte. In dem vor der Auktion gefertigten Untersuchungsprotokoll wird ein Herznebengeräusch erwähnt, das nachuntersucht werden müsse. Da die Befunde des Untersuchungsprotokolls die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Pferdes bestimmen, gilt damit grundsätzlich ein noch zu beobachtender Herzbefund als vertragsgemäß. Die Beschaffenheitsvereinbarung ist jedoch sachgerecht so auszulegen, dass der Herzbefund nach Art und Schwere einer Zulassung zur Körung nicht entgegengestanden haben darf. Davon ist hier auszugehen. Der Beklagte hat nicht bewiesen, dass Kaiser Milton wegen des Herzbefundes nicht zur Körung hätte zugelassen werden dürfen. Nach den Feststellungen im vom Senat eingeholten Sachverständigengutachten ist nicht nachgewiesen, dass Kaiser Milton bereits im Jahr 2017 unter einem Herzfehler, also einem Herzbefund mit Krankheitswert, litt. Zwar war ein Herzbefund vorhanden. Dieser bestand aber nur in einem gering- bis mittelgradigen Herzgeräusch, das voraussichtlich auf eine unzureichende Verschlussfähigkeit der Mitralklappe zurückzuführen war. Dieser Befund hatte aber noch keinen Krankheitswert. Die Entwicklung konnte in die eine oder andere Richtung gehen und war nicht prognostizierbar. Es gab somit keinen Grund, Kaiser Milton im Jahr 2017 von der Körung auszuschließen. Das Risiko war bekannt, weil der Herzbefund bekannt war. Dass sich der Herzzustand des Pferdes verschlechterte und möglicherweise zu seinem Tod geführt hat, heißt deshalb nur, dass sich ein dem Herzbefund innewohnendes Risiko verwirklicht hat.
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. Dezember 2021, Az. 6 U 56/18)
Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Kein Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma
Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 25.10.2021
Kein „weiteres“ Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat mit Urteil vom 19. Oktober 2021 die Schmerzensgeldklage einer Frau aus Nordhorn gegen den Eigentümer eines Reitpferdes zurückgewiesen.
Die Reiterin hatte am Unfalltag erstmals das „Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Kein Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Kein Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma
Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 25.10.2021
Kein „weiteres“ Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat mit Urteil vom 19. Oktober 2021 die Schmerzensgeldklage einer Frau aus Nordhorn gegen den Eigentümer eines Reitpferdes zurückgewiesen.
Die Reiterin hatte am Unfalltag erstmals das „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Kein Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Fristsetzung zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel
Das OVG Schleswig-Holstein urteilte zur Fristsetzung der Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel am 05.06.2019 ,
dass
eine Fristsetzung zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel entbehrlich ist, wenn der Tierhalter tatsächlich nicht willens oder in der Lage ist, zeitnah für eine tierschutzgerechte Unterbringung bei sich oder bei Dritten zu sorgen.
Zur Info:
https://dejure.org/gesetze/TierSchG/16a.html
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Gekauftes Pferd stellt sich als unwillig und unberechenbar heraus.
Im vorliegenden Fall (OLG Oldenburg 2018) hatte eine Reiterin aus New York im Alter von 58 Jahren begonnen, Reitunterricht zu nehmen. Sie suchte ein umgängliches und leichtrittiges sowie lektionssicheres Lehrpferd, das für sie mit ihren geringen Erfahrungen geeignet sein sollte. Der Beklagte aus dem Landkreis Emsland stellte ihr das Pferd „C“ vor. Nach drei Proberitten wurde „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Gekauftes Pferd stellt sich als unwillig und unberechenbar heraus.“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27.09.2021
Nach Übergabe festgestellte Vernarbungen im Maulwinkel eines Pferdes berechtigen allein nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrags
Vernarbungen im Bereich der Maulwinkel sprechen für sich allein nicht für eine chronische Erkrankung. Der Befund kann vielmehr jederzeit aufgrund reiterlicher Einwirkung eintreten und lässt damit keinen Rückschluss auf eine Erkrankung bei Gefahrübergang zu. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb mit heute veröffentlichter Entscheidung einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Turnierpferd verneint.
Der Beklagte betreibt einen „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27.09.2021“ weiterlesen
Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Warnhinweis „Teilnahme erfolgt für alle Reiter auf eigene Gefahr“ führt nicht zum Haftungsausschuss unter den Beteiligten einer Schleppjagd.
Das OLG Hamm urteilte am 11.12.1998 , dass durch den vor einer Schleppjagd vom Veranstalter erteilten Hinweis, die Teilnahme erfolge für alle Reiter „auf eigene Gefahr“, Ansprüche eines Reiters gegen einen Pferdehalter nach § 833 BGB nicht ausgeschlossen seien.
Schadensersatzansprüche wegen bei einem Reitunfall erlittener Körperverletzungen scheiden aus so das Gericht, wenn der Verletzte bei einer Schleppjagd wesentliche Kernregeln, die von jedem Reiter zur Vermeidung von Irritationen der Pferde und dadurch bedingten Verletzungsrisiken unbedingt eingehalten werden müssten, verletzt, und durch dieses reiterliche Fehlverhalten das Ausschlagen eines Pferdes verursacht bzw. provoziert wird.
(hier: Unterschreitung des Sicherheitsabstandes von einer Pferdelänge bzw. des Zwischenraums zu anderen Pferden beim Heranreiten an ein Hindernis).
Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Keine Offenbarung des Namens eines Hinweisgebers auf mögliche Tierschutzverstöße
Das Verwaltungsgericht Minden hat in seinem Urteil vom 26.08.2019 (Az: 10 K 9520/17) entschieden, dass der Namen einer Person, die eine Behörde auf einen möglichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hinweist und der Offenbarung ihres Namens nicht zustimmt, vertraulich behandelt wird.
Das Gericht urteilte wie folgt:
§ 6 Satz 1 lit. a) IFG NRW (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalensteht) steht der Offenbarung des Namens einer Person, die eine Behörde auf einen möglichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hinweist und der Offenbarung ihres Namens nicht zustimmt, grundsätzlich unabhängig vom Wahrheitsgehalt ihrer Angaben entgegen, es sei denn es liegen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass sie die Behörde wider besseres Wissen oder leichtfertig falsch informiert hat. Die Offenbarung des Namens von Hinweisgebern ohne ihre Zustimmung ist geeignet, die Tätigkeit von Behörden im Bereich des Tierschutzes spürbar zu beeinträchtigen, weil weniger Personen bereit wären, entsprechende Hinweise zu geben, wenn ihre Anonymität nicht mehr gewährleistet wäre.
Einen §§ Anwalt für Pferderecht §§ findet man unter www.anwälte-pferderecht.de
Einen Anwalt für Pferderecht findet man auf www.anwälte-pferderecht.de . Hier finden Sie für das Spezialgebiet Pferderecht 900 Anwälte. Geben Sie Ihren Wohnort in die Standortsuche ein und finden Sie Ihren Anwalt für Pferderecht in Ihrer Nähe.
Bildquelle: Pixabay
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