Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftung des Halters eines Pkw wegen Verletzungen des Führers eines durch den Pkw aufgeschreckten Pferdes

OLG Celle       20.01.2016   

Im vorliegenden Fall war ein PKW auf einem nur für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Weg ca. 10-15 Meter vor einem von einem Menschen geführten Pferd „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftung des Halters eines Pkw wegen Verletzungen des Führers eines durch den Pkw aufgeschreckten Pferdes“ weiterlesen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Verkehrssicherungspflichten eines Jagdveranstalters

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise – vorliegend der Jagdveranstalter und -leiter – für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die den Umständen nach zumutbar sind, so das LG Hannover am 28.11.2018

Im vorliegenden Fall gerieten Pferde durch die Schussgeräusche der Treibjagd in Panik, preschten über die Weide und gingen durch den Zaun. Dabei verletzte sich ein Pferd an der unter Strom stehenden Litze des Zaunes am linken Vorderlauf. Der Pferdehalter dieses Pferdes verklagte den Veranstalter der Treibjagd.

Das Gericht führte dazu weiter aus,

dass

durch Schüsse hervorgerufene Geräusche nur eine Verkehrssicherungspflicht begründen könnten, wenn ein Schuss in unmittelbarer Nähe eines Beteiligten oder eines betroffenen Tieres abgegeben würde. An einer unmittelbaren Nähe mangele es bei einer Entfernung zwischen weidenden Tieren und der Jagdausübung von mindestens 240 Metern.

Zwar könnten die durch Schüsse hervorgerufenen Geräusche grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht begründen. Dies würde jedoch nur für die Fälle angenommen, in denen ein Schuss in unmittelbarer Nähe des Beteiligten oder des betroffenen Tieres abgegeben würde.

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: 1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht        2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns

1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht        2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns

 

OLG Frankfurt am Main    vom   25.01.2018

 

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin (Pferdehalterin) drei Pferde in die Pension der Beklagten gegeben. Für eines der Pferde vereinbarten die Parteien, dass „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: 1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht        2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns“ weiterlesen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd?

Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 30.08.2023

Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd?

Ist ein altes Rennpferd „mangelhaft“? Kann man von einem Kaufvertrag über ein solches Pferd zurücktreten? Es kommt, wie immer in der Juristerei, auf den Einzelfall an. Über einen solchen hat jetzt der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden:

Eine Frau aus dem Ammerland hatte in der Nähe von Leer das Pferd „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd?“ weiterlesen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Anfechtung eines Pferdekaufvertrags wegen arglistiger Täuschung

LG Gießen        vom      23.11.2012

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin für den Wiedereinstig sowie für den Einstieg ihrer Tochter in den Reitsport eine Trakehnerstute erworben, die von der Beklagten wie folgt beworben wurde.

„Unkomplizierte Trakehnerprämienstute zum Losreiten!
Sehr leichtrittige 8-jährige Trakehnerprämienstute, im Hauptstutbuch eingetragen mit 54 Punkten, Stutenleistungsprüfung 7,5 (Schritt 8,5; Springen 8,0). Mit feinsten Hilfen auch von Kindern problemlos zu reiten. Bei einem Stockmaß von 1,61 m ideales Junioren/Umsteigerpferd. Sehr sitzbequem …“

Bei den zwei Besichtigungsterminen hatte die Klägerin das Pferd zweimal Probe geritten und „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Anfechtung eines Pferdekaufvertrags wegen arglistiger Täuschung“ weiterlesen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Keine Tierhalterhaftung bei überwiegendem Selbstverschulden des Geschädigten

Hanseatisches OLG Bremen    vom   18.4.2012

 

Im vorliegenden Fall hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen darüber zu entscheiden, ob eine Tierhalterin für den Sturz einer 17-Jährigen von ihrem Pferd einzustehen hat, an dem die 17-Jährige „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Keine Tierhalterhaftung bei überwiegendem Selbstverschulden des Geschädigten“ weiterlesen

Ihr Pferderechtsanwalt informiert zum Thema: Widerrufsrecht beim Kauf eines individuell angefertigten Dressursattels

LG Saarbrücken     vom     29.09.2022

Im vorliegenden Fall hatte die Käuferin einen Maßsattel erworben. Diesen hatte sie, nachdem sie einen Vorführsattel, den ein Verkaufsvertreter ihr zur Probe „Ihr Pferderechtsanwalt informiert zum Thema: Widerrufsrecht beim Kauf eines individuell angefertigten Dressursattels“ weiterlesen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Affektionsinteresse, auch geringwertige Pferde können Behandlungen wert sein  

Oberlandesgericht Celle     vom  15.02.2023.

 

Im vorliegenden Fall war ein Hund in eine Pferdekoppel, auf der sich zwei Pferde befanden, eingedrungen und hatte „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Affektionsinteresse, auch geringwertige Pferde können Behandlungen wert sein  “ weiterlesen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Verletzung des Ersthelfers durch ein in Not geratenes Pferd

LG Darmstadt   24.7.2012

 

Verletzung des Ersthelfers durch ein in Not geratenes Pferd

 

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Pferd im Pensionsstall unter der unteren Stange des Paddocks festgelegt und „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Verletzung des Ersthelfers durch ein in Not geratenes Pferd“ weiterlesen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Stellt eine nach einer Kastrations – OP gebildete Samenstrangfistel einen Behandlungsfehler dar?

AG Wetzlar      10.01.2012

 

Stellt eine nach einer Kastrations – OP gebildete Samenstrangfistel einen Behandlungsfehler dar?

 

Im vorliegenden Fall hatte die Eigentümerin eines Hengstes diesen zur Kastration in eine Pferdeklinik gebracht. Ein Tag nach der Kastration wurde „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Stellt eine nach einer Kastrations – OP gebildete Samenstrangfistel einen Behandlungsfehler dar?“ weiterlesen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Öffentliche Äußerung auf einem Internetportal hinsichtlich des Zustandes eines Pferdes  

AG Diez   7.10.2011

Im vorliegenden Fall hatte eine Pferdehalterin ihre Stute für fünf Monate in einen professionellen Pferdepensionsbetrieb für „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Öffentliche Äußerung auf einem Internetportal hinsichtlich des Zustandes eines Pferdes  “ weiterlesen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Unpassender nach Maß gefertigter Sattel

AG Kaiserslautern      29.03.2011

„Unpassender nach Maß gefertigter Sattel“

Im vorliegenden Fall kaufte die Klägerin von der beklagten Inhaberin eines Reitsporthandels einen Maßsattel, angefertigt speziell für das Pferd der Klägerin. In den darauffolgenden Wochen wies das Pferd jedoch Schwellungen in der Sattellage auf. Nachdem daraufhin seitens der Beklagten eine Nachbesserung vorgenommen wurde, zeigten sich jedoch erneut Schwellungen in der Sattellage nach dem Reiten. Dies wurde nach einem Reiteinsatz auf einem Turnier von dem dortigen Wettkampftierarzt attestiert. Nachdem Abschwellen der Sattellage gab die Klägerin ihr Pferd zur Untersuchung in eine Pferdeklinik. Die Klinik diagnostizierte einen verspannten Rücken und eine unregelmäßige Polsterung des Sattels. Sodann nahm die Beklagte eine zweite Nachbesserung vor, jedoch wiederum ohne Erfolg. Eine weitere Nachbesserung lehnte die Klägerin ab und ließ in der Folge von einem Sattlermeister eine Satteldruckmessung durchführen. Das Ergebnis ergab, dass der Sattel massive Druckpunkte beidseits in der Sattellage hervorruft.

Daraufhin verklagte die Käuferin die Verkäuferin auf Rücktritt und Schadensersatz aus dem geschlossenen Werklieferungsvertrag über einen Maßsattel

Die Beklagte trug dagegen vor, dass das Pferd zuvor schon mit einem anderen Sattel Satteldruckprobleme gehabt und weiße Stellen in der Sattellege gezeigt hätte. Des Weiteren sei eine Nachbesserung ihrerseits gar nicht erfolgt, da immer nach der Einreitphase nachgepolstert werden würde und dies Nachpolstern keine Nachbesserung darstelle. Auch könnten die tierärztlich festgestellten Verspannungen auf eine Vorschädigung und/oder auf den Turniereinsatz zurückzuführen sein.

Das Gericht gab der Klägerin Recht und sah es nach Hinzuziehung eines Sachverständigen für das Sattlerhandwerk als erwiesen an, dass der gelieferte Maßsattel den Anforderungen an einen Maßsattel nicht genüge und somit mangelhaft sei. So führte der Sachverständige laut Gericht nachvollziehbar und glaubhaft aus, dass bei dem Maßsattel für das besagte Pferd der Schwerpunkt zu weit nach hinten versetzt, die Polsterung zu rund und die Sattelkammer zu eng sei. Auch sah das Gericht das zweimalige Nachpostern des Sattels als Nachbesserungsversuche an und nicht als obligatorisches Nachpolstern nach dem Einreiten.

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Unfall bei einer Schauveranstaltung eines Reit- und Fahrvereins; Haftung des Vorstandsmitglieds

Brandenburgisches Oberlandesgericht      vom    9.11.2022

 

Im vorliegenden Fall war es zu einem Kutschenunfall während einer Schauveranstaltung gekommen. Für die Veranstaltung war ein Schaubild geplant, bei dem gleichzeitig vier Kutschen „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Unfall bei einer Schauveranstaltung eines Reit- und Fahrvereins; Haftung des Vorstandsmitglieds“ weiterlesen

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 8.11.2022 zum Thema Tierhalterhaftung

Pressemitteilung des LG Koblenz: Urteil vom 14.10.2022, Az. 9 O 140/21 (nicht rechtskräftig)

 

 

Pferd schubst Radlerin

Muss eine Pferdehalterin einer Radfahrerin ein Schmerzensgeld zahlen, wenn diese von dem Tier
vom Rad geschubst wird und sich dabei verletzt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu
entscheiden.

Der Sachverhalt „Pressemitteilung des LG Koblenz vom 8.11.2022 zum Thema Tierhalterhaftung“ weiterlesen

Pressemitteilung des LG Köln vom 31.10.2022 Ein Pferdetritt kann schlimme Folgen haben, für die die Tierhalterin einstehen muss.

Pressemitteilung LG Köln vom 31.10.2022

 

Ein Pferdetritt kann schlimme Folgen haben, für die die Tierhalterin einstehen muss. Das Landgericht Köln entschied nun, dass die Klägerin Schmerzensgeld und Schadensersatz erhält, nachdem sie von einem Pferd „Pressemitteilung des LG Köln vom 31.10.2022 Ein Pferdetritt kann schlimme Folgen haben, für die die Tierhalterin einstehen muss.“ weiterlesen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema Tierhalterhaftung: Wer haftet, wenn der Reitschüler das Reitschulpferd in Abwesenheit des Reitlehrers besteigt und dabei verunglückt?

 

OLG Hamm        12.04.2022

(Beschluss)

Verfahrensgang vorher: LG Bielefeld, Urteil vom 06.08.2021

 

„Das Gericht hatte in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 06.08.2021 verkündete Urteil des LG Bielefeld durch Beschluss zurückzuweisen. Die Berufung wurde daraufhin zurückgenommen

 

Im vorliegenden Fall wollte die Klägerin (eine erfahrene Reiterin) schon bevor die Beklagte (die Reitlehrerin der Klägerin und Besitzerin des besagten Pferdes und weiterer Pferde) zugegen war auf das Pferd „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema Tierhalterhaftung: Wer haftet, wenn der Reitschüler das Reitschulpferd in Abwesenheit des Reitlehrers besteigt und dabei verunglückt?“ weiterlesen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftungsfrage bei Sturz eines vierjährigen Kindes von einem geführten Pferd

LG Meiningen    19.08.2022

Im vorliegenden Fall war der vierjährige Geschädigte von einer im Eigentum des beklagten Pferdehalters stehenden elf Jahre alten Pinto-Stute abgeworfen worden, wobei er durch einen Tritt des Pferdes schwer verletzt wurde

Zuvor hatten die Mutter und „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Haftungsfrage bei Sturz eines vierjährigen Kindes von einem geführten Pferd“ weiterlesen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Zur physiologische Normabweichungen als Sachmangel (hier: zu flacher Hufwinkel)

Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier: zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs (hier Auktion) aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet,

urteilte das OLG Hamm am 28.01.2019 ,

dass auch dann noch nicht die Annahme eines Sachmangels vorliegt, wenn damit das Risiko einer späteren Entwicklung klinischer Symptome verbunden ist.

Von einem Sachmangel sei vielmehr erst dann auszugehen, wenn dieses Risiko deutlich über die für ein Lebewesen typischen Entwicklungsunsicherheiten hinausgeht, so das Gericht.

Das Gericht führte in seinem Urteil weiter aus,

dass

die röntgenologischen Veränderungen in Form eines zu kleinen hinteren Hufwinkels und geringfügiger Sklerosierungen, die der senatsbekannt sehr sorgfältige und versierte Sachverständige bei dem Tier festgestellt hätte, begründeten isoliert betrachtet, also ohne zugleich klinische Erscheinungen, nicht einmal dann einen Sachmangel im genannten Sinne, wenn sie schon während der Auktion vorgelegen hätten. Denn sofern die Parteien keine anderslautende Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB getroffen hätten, könne der Käufer eines mit individuellen Anlagen ausgestatteten Tieres auch auf hohem Preisniveau nicht erwarten, dass es dem physiologischen oder biologischen Ideal entspräche. Ebenso wenig würde die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eines Reitpferdes dadurch beeinträchtigt, dass aufgrund physiologischer Normabweichungen ein gewisses Risiko für die Entwicklung klinischer Symptome bestehe. Eine andere Bewertung sei erst dann geboten, wenn eine alsbaldige Erkrankung bereits beim Gefahrübergang sehr wahrscheinlich wäre und das Risiko einer Einbuße der Verwendungsmöglichkeit als Reitpferd deutlich über die für ein Lebewesen typischen Entwicklungsunsicherheiten hinausginge.

Zusätzliche Info:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.

wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2.

wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Schädigung der helfenden Person beim Verladen eines Pferdes

LG Münster     31.07.2019

 

Im vorliegenden Fall hatte eine Frau versucht, der Tochter des verklagten Pferdehalters beim Verladen eines Pferdes in den frühen Morgenstunden (es war noch dunkel) zu helfen und „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Schädigung der helfenden Person beim Verladen eines Pferdes“ weiterlesen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Tierschutzrechtliche Anforderungen der Amtsveterinäre an eine regelmäßige Hufpflege

 

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof   20.04.2022    Az.: 23 ZB 19.2286

 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte im vorliegendem Fall, dass die Wegnahme des streitgegenständlichen Pferdes auf der Rechtsgrundlage des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG rechtmäßig erfolgt sei, da das Pferd nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes mangels „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Tierschutzrechtliche Anforderungen der Amtsveterinäre an eine regelmäßige Hufpflege“ weiterlesen

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und  angrenzenden europäischen Ländern

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Abgrenzung der Unternehmereigenschaft von der Verbrauchereigenschaft bei einem Reitstallbesitzer

Das OLG Hamm urteilte am 28.01.2019  zur Abgrenzung der Unternehmereigenschaft von der Verbrauchereigenschaft bei einem Reitstallbesitzer

wie folgt:

Eine Unternehmereigenschaft ist bei Betrieb eines Reitstalls als „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Abgrenzung der Unternehmereigenschaft von der Verbrauchereigenschaft bei einem Reitstallbesitzer“ weiterlesen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Schadensersatz neben Minderung.

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin vom Beklagten eine Stute als Hobbyreitpferd erworben, deren Abstammung laut Verkäufer „Alt Oldenburger“ sein sollte. Wie sich nach dem Verkauf dann herausstellte, handelte es sich nicht um eine „Alt-Oldenburger““ Stute, sondern um ein gewöhnliches polnisches Warmblut, das sich überdies  auch noch als tragend herausstellte und schon vor Gefahrübergang den Mangel „Kissing-Spines“ laut Gutachter aufwies. Nach erfolgloser Nacherfüllungsaufforderung verklagte die Käuferin den Verkäufer auf Minderung und Schadensersatz. Das Landgericht gab der Klägerin insoweit Recht, dass Ihr der Minderungsanspruch zustehe. Jedoch verneinte das Landgericht den Anspruch auf Schadensersatz der geltend gemachten Positionen (Haltungskosten, Futter, Einstreu, Tierarzt, Hufschmied, Zuchtverband, Beritt, Unterhalt, Transport, Inseratskosten). Das Landgericht argumentierte, dass es unklar sei, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Käufer gleichzeitig Minderung und den sogenannten kleinen Schadensersatz geltend machen könne. Der BGH hätte hierzu bislang keine Rechtsgrundsätze aufgestellt, sondern die Entscheidung im Wesentlichen offen gelassen; lediglich hätte der BGH ein Nebeneinander von Minderung und Schadensersatz im Hinblick auf Schäden, die bereits durch den Minderungsanspruch abgedeckt seien, klar verneint.

Der Meinung konnte das Oberlandesgericht im Berufungsverfahren nicht folgen. Ein Schadensersatz sei neben der Minderung nicht ausgeschlossen, so das Oberlandesgericht, da Minderung und Schadensersatz sich nur hinsichtlich derselben Vermögenseinbuße ausschlössen. Soweit die Käuferin im vorliegenden Fall zusätzlich zum mangelbedingten Minderwert des Pferdes einen Schaden erlitten hätte, könne sie dafür Ersatz beanspruchen Danach könne sie den Ersatz all derjenigen Aufwendungen beanspruchen, die sie im Vertrauen auf den Erhalt der Leistungen gemacht hätte und billigerweise machen durfte, sowie die die zur Feststellung der Geeignetheit der Stute als Hobbyreitpferd entstanden seien. Ferner könne die Verkäuferin die Aufwendungen ersetzt bekommen, die ihr mit dem Weiterverkauf der mangelbehafteten Stute entstanden seien.

OLG Frankfurt   vom 3.04.2018  

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Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Schadens / Wiederbeschaffungswert bei Verlust einer Pferdes

Für die Bemessung des Schadens / Wiederbeschaffungswert bei
Verlust einer Sache (hier Pferd) kommt es auf deren objektive
Eigenschaften, so der BGH am 9.11.2021

Im vorliegenden Fall nahm die Klägerin als Eigentümerin des Pferdes den Beklagten als behandelnden Tierarzt nach tierärztlicher Behandlung eines Wettkampfpferdes auf Schadensersatz in Anspruch. Das Pferd der Klägerin starb nach einer vom Beklagten durchgeführten homöopathischen Eigenblutbehandlung.
Das Landgericht hatte den Beklagten verurteilt, an die Klägerin 250.000 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten jeweils nebst Zinsen zu zahlen und die Klage im Übrigen abgewiesen. Das Oberlandesgericht hatte die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Der Beklagte verfolgte mit seiner Revision seinen Berufungsantrag weiter mit der Maßgabe, die Klageforderung abzuweisen, soweit sie 50.000 € als Schadensersatz für den Verlust des Pferdes übersteigt.

Die Revision des Beklagten hatte Erfolg.

Die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs sei in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters. Sie sei revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hätte. Dies sei hier der Fall, so der BGH

 

Der BGH führte weiter dazu aus, dass der Gläubiger statt der Wiederherstellung des früheren Zustands des Pferdes den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen könne. Bei Verlust oder Zerstörung einer Sache könne er als Naturalrestitution den für die Beschaffung einer gleichartigen und gleichwertigen Sache erforderlichen Geldbetrag verlangen. Der Beurteilung der Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit sei dafür die objektiv vorliegenden Eigenschaften der Sache zugrunde zu legen.
Sollte die Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Pferdes nicht möglich sein, hätte die Klägerin nach § 251 Abs. 1 BGB Anspruch auf Ersatz der durch den Tod ihres Pferdes eingetretenen Vermögenseinbuße (Kompensation). Wenn sich der Schaden im Verlust einer Sache konkretisierte, sei deren Verkehrswert zu ermitteln. Soweit ein Markt für die zu ersetzende Sache vorhanden sei, sei der Preis, der durch Angebot und Nachfrage
gebildet wird und der im Allgemeinen der Wiederbeschaffungswert sei, ein geeigneter Anknüpfungspunkt, den wirtschaftlichen Wert der Sache in Gestalt des Tauschwerts in Geldzu bemessen. Auch insoweit seid die objektiv vorliegenden Eigenschaften der Sache zugrunde zu legen.
Demgegenüber komme es nicht darauf an, so der BGH, wem wann welche Eigenschaften des Pferdes bekannt waren. Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung könne auf Grundlage der bislang getroffenen Feststellungen nicht ausgeschlossen werden, dass das Pferd der Klägerin für eine anaphylaktische Reaktion besonders anfällig gewesen sei und sich dies eben wertmindernd auswirken müsse. Der BGH verwies zurück an das OLG mit der Maßgabe, den objektiven Schadens / Wiederbeschaffungswert nun nach objektiven Gesichtspunkten festzulegen.

 

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Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Keine Beeinträchtigung einer Pferdehaltung durch Windenergieanlage

VG Saarland   vom  15.09.2021

 

Keine Beeinträchtigung einer Pferdehaltung durch Windenergieanlage

 

Das VG Saarland folgte in seinem Urteil der einheitlichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, dass Pferde „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Keine Beeinträchtigung einer Pferdehaltung durch Windenergieanlage“ weiterlesen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Röntgenologische Veränderungen bei Gefahrübergang stellen nicht grundsätzlich einen Sachmangel dar

OLG Hamm    Urteil vom  28.01.2019

Röntgenologische Veränderungen in Form eines zu kleinen hinteren Hufwinkels und geringfügiger Sklerosierungen begründen isoliert betrachtet, also ohne zugleich klinische Erscheinungen, nicht einmal dann einen Sachmangel, wenn sie schon bei Kauf (hier Auktion) vorlagen, so das OLG Hamm. Denn sofern die Parteien keine anderslautende Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB getroffen hätten, so das Gericht, könne der Käufer eines mit individuellen Anlagen ausgestatteten Tieres auch auf hohem Preisniveau nicht erwarten, dass es dem physiologischen oder biologischen Ideal entspricht. Ebenso wenig sei die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eines Reitpferdes dadurch beeinträchtigt, dass aufgrund physiologischer Normabweichungen ein gewisses Risiko für die Entwicklung klinischer Symptome bestehe. Eine andere Bewertung sei erst dann geboten, wenn eine alsbaldige Erkrankung bereits beim Gefahrübergang sehr wahrscheinlich sei und das Risiko einer Einbuße der Verwendungsmöglichkeit als Reitpferd deutlich über die für ein Lebewesen typischen Entwicklungsunsicherheiten hinausgehe.

 

Im vorliegenden Streitfall hatten die Parteien keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne bestimmter röntgenologischer Anforderungen getroffen, die das Pferd erfüllen musste. Vielmehr galt gem. lit. B II.1 der AGB des Beklagten derjenige Zustand als vereinbart, der sich aus den vor der Auktion jedem Interessenten zugänglichen Röntgenbildern ergab.

 

Bildquelle: www.slawik.com

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Recht auf Weidegang im Rahmen eines Einstellvertrags

 

AG München, Pressemitteilung vom 16.07.2021 zum Beschluss Az.: 241 C 9143/21 vom 04.06.2021

 

Das Amtsgericht München wies durch Beschluss vom 04.06.2021 den Antrag einer Münchner Reitlehrerin zurück, im Eilverfahren die Betreiberin einer Münchner Pferdepension dazu zu verpflichten, ihren beiden Ponys wieder Zugang zur Weide zu eröffnen.

Die Antragstellerin hatte mit Pferdeeinstellungsvertrag vom September 2019 für ihre beiden Ponys einen Platz im Offenstall bei täglicher Fütterung und der Lenkung der Pferde, Weidegang, Einbringung von Einstreu im Winter, Ausmisten der Ställe an zwei Tagen pro Woche unter Mitbenutzung der Reitanlagen, der Schulsattelkammer, der Futterkammer des Stüberls und der Sanitäranlagen für die Dauer von vier Jahren gegen monatliche Zahlung von 630 Euro vereinbart.

Sie behauptet in ihrem am 29.05.2021 gestellten Antrag, dass die Antragsgegnerin seit 27.05.2021 ihren beiden Ponys den Zugang zur Weidekoppel versperrt habe. Dies vermutlich, weil sie dem Verlangen der Antragsgegnerin auf eine zehnprozentige Erhöhung der monatlichen Zahlung nicht zugestimmt habe. Pferden der Antragsgegnerin nämlich sei in gleicher Zeit der Zugang zu deren Koppel ermöglicht worden. Dies würden die von ihr vorgelegten Fotos belegen.

Ein regelmäßiger Weidegang sei für die physische und psychische Gesundheit eines Pferdes extrem wichtig. Das Grasen auf einer Weide gehöre evolutionsbedingt zu den wichtigsten Parametern einer pferdegerechten Haltung, da Pferde in freier Natur ihr Futter ausschließlich so erhalten könnten.

Die von ihr herbeigerufenen Polizeibeamten hätten keine unmittelbare Lebensgefahr für die Pferde gesehen und ihr zum Gang zum Zivilgericht geraten.

Auf richterliche Nachfrage präzisierte sie ihren Antrag dahin, die Antragsgegnerin zu verpflichten bei trockener Witterung ihren Ponys einen täglichen Weidegang von mindestens 4-5 Stunden und entsprechend einer vertraglichen Zusatzvereinbarung dienstags jeweils für 2 Stunden auf der großen Weide der Antragsgegnerin zu ermöglichen.

Die zuständige Richterin am Amtsgericht München wies den Eilantrag der Antragstellerin kostenpflichtig zurück.

„Die Voraussetzungen für den Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung sind nicht gegeben. (…) Ein Verfügungsgrund liegt vor, wenn die einstweilige Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen notwendig erscheint, weil eine Entscheidung in der Hauptsache nicht abgewartet werden kann. Dies wurde im vorliegenden Verfahren nicht zur Überzeugung des Gerichts glaubhaft gemacht. Zwar wurde von Seiten der Antragstellerin an Eides statt versichert, dass ein regelmäßiger Weidegang für die physische und psychische Gesundheit eines Pferdes extrem wichtig sei. Allerdings ist für das Gericht nicht ersichtlich, warum der wesentliche Nachteil der ggf. eintretenden physischen und psychischen Belastung der Ponys nicht bis zur Hauptsacheentscheidung durch das Ausführen der Ponys durch die Antragstellerin selbst oder anderweitige Dritte verhindert werden kann.“

In ihrer hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerde berief sich die Antragstellerin darauf, dass sie ihre Ponys jeweils nur allein nehmen könne, sie sie aber nicht dann insgesamt acht bis zehn Stunden täglich ausführen könne. Grund dafür, Pferde in Pensionshaltung zu geben, sei ja gerade auch der notwendige Weidegang. Ansonsten könne man sein Pferd auch in die Garage stellen und es für das Grasen in städtische Parks ausführen. Wohl aufgrund ihrer zwischenzeitlichen Einschaltung des Veterinäramtes sei jetzt aber der Weg zur Koppel wieder geöffnet.

Die zuständige Richterin am Amtsgericht München half der Beschwerde mit der Begründung nicht ab, dass sich ja bereits nach dem Vortrag der Antragstellerin der Sachverhalt zwischenzeitlich erledigt habe.

Das Landgericht München I wies durch Beschluss vom 06.07.2021 die sofortige Beschwerde zurück.

 

Quelle: AG München

Bildquelle: Pixabay

 

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Schmerzensgeld nach Reitunfall eines achtjährigen Mädchens

 

Oberlandesgericht entscheidet über Haftungsfrage

Viele Kinder lieben das Ponyreiten. So harmlos dieses Vergnügen auf den ersten Blick scheint, kann es doch auch immer zu Unfällen kommen. So auch in einem vom 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschiedenen Fall.

Ein achtjähriges Mädchen aus Osnabrück hatte mit zwei anderen Kindern an einer Pony-Reitstunde in einer Reithalle „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Schmerzensgeld nach Reitunfall eines achtjährigen Mädchens“ weiterlesen

Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Aktuelles BGH Urteil zum Thema: Verbrauchsgüterkauf bei einer öffentlich zugänglichen Versteigerung (hier Reitpferdeauktion)

BGH Urteil vom 07.04.2021

Im vorliegenden Fall ersteigerte am 4. Oktober 2015 die Klägerin, eine passionierte Amateur-Dressurreiterin, die in England ein Gestüt betreibt, auf dem sie unter anderem eigene Pferde hält und regelmäßig Turniere und Reitlehrgänge ausrichtet, durch einen fachkundigen Berater auf einer vom Beklagten, einem Pferdezuchtverband „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Aktuelles BGH Urteil zum Thema: Verbrauchsgüterkauf bei einer öffentlich zugänglichen Versteigerung (hier Reitpferdeauktion)“ weiterlesen

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