Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden

Heute zum Thema: Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden

 Anwendung von § 24 UstG  bei der Veredelung von Reitpferden

 

(FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 16.11.2022 –  Revision eingelegt beim BFH)

 

Entsprechend § 24 UStG dürfen pauschalierende Landwirte die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer einnehmen. Sie müssen diese nicht an das Finanzamt abführen, sondern dürfen diese behalten. Im Gegenzug müssen diese Betriebe die Umsatzsteuer selbst tragen, die sie beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen.

Im vorliegendem Fall betrieb der Kläger eine „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren zum Thema: Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden“ weiterlesen

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Anforderungen an die Erlaubnis für das Anbieten von Ponyreiten.

Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Anbieten von Ponyreiten gegen Entgelt im Rahmen von Kindergeburtstagen und anderen Veranstaltungen erfüllt die Voraussetzungen dieses erlaubnispflichtigen Tatbestandes, so das VG Arnsberg (Az: 8 K 8265-17).

Das Gericht führte dazu weiter aus,

dass „Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Anforderungen an die Erlaubnis für das Anbieten von Ponyreiten.“ weiterlesen