Im vorliegenden Fall wandte sich der Veranstalter von drei Schleppjagden gegen eine tierseuchenrechtliche Anordnung der zuständigen veterinärmedizinischen Aufsichtsbehörde.
Die Anordnung lautete wie folgt: „Ihre Anwälte für Pferderecht informieren: Tierseuchenrechtliche Überwachungsmaßnahmen auch bei Schleppjagden“ weiterlesen